Seit Ende 2010 plant der Landkreis Lüneburg über die 2. Änderung des RROP ‚Windenergie‘ nach einem 3-stufigen Konzept die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie. Gleichzeitig gilt hier ein Ausschlussprinzip für alle weiteren Flächen im Landkreis.
Das 3-Stufen-Konzept sieht vor:
- Harte Tabuzonen
- Weiche Tabuzonen
- Einzelabwägung von Nutzungsansprüchen
Beispielhaft sind hier Kriterien genannt, wie
- 1.000 m Abstand zu Wohngebieten
- 800 m Abstand zu Mischgebieten
- 500 m Abstand zu Einzelhäuser/Splittersiedlungen
- 30 ha Fläche
- 3.000 m Abstand zwischen Vorrangflächen
Dieses neue RROP wurde am 1. Juni 2015 vom Lüneburger Kreistag mehrheitlich verabschiedet und tritt nach der erneuten Abstimmung am 21. Dez. 2015 in Kraft.
Danach gibt es im Landkreis Lüneburg unabhängig von den alten Windenergie-Anlagen 8 Vorranggebiete mit einer Größe von ca. 760 ha = 0,6% der Gesamtfläche des Landkreises.